Schul ABC


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z


Das Schul-ABC informiert über Wissenswertes rund um die Primarschule und den Kindergarten und gibt auch Einblick in die Organisation der Schule und ihre Einrichtungen.

A

Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben über jede Absenz vom Unterricht alle Beteiligten (auch von fakultativen oder schulergänzenden Lektionen sowie Module der Betreuung) zu orientieren. Bei unentschuldigten Absenzen / Zuwiderhandlungen kommen Strafbestimmungen gemäss §76 des Volksschulgesetzes zum Tragen, was eine Busse bis zu CHF 5‘000 zur Folge haben kann.

Abmeldung Schulkinder

Die Abmeldung erfolgt per SMS/Telefon/Klapp-Nachricht vor Schul- oder Betreuungsbeginn direkt bei der Lehrperson. Im Kindergarten ist dies auch während der Auffangzeit von 08:10-08:25 Uhr möglich, am Nachmittag von 13:40-13:45 Uhr.

Abwesenheit Lehrpersonen

Grundsätzlich findet der Unterricht immer statt. Bei unvorhergesehenen Absenzen von Lehrpersonen (Krankheit, Unfall etc.) ist in jedem Fall eine Betreuungslösung für den Vormittag vorhanden. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Ausnahmen bilden Weiterbildungstage, welche auf dem Ferienplan publiziert sind und schulfreie Termine, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Agenda

Die aktuellen Daten von Veranstaltungen finden Sie auf der Website.

B

Begabungs- und Begabtenförderung

Die Begabungs- und Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Teilleistungshochbegabungen oder weiter zu fördernde Begabungen haben. Die Schule bietet integriert in den Regelklassenbetrieb zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung an.

Besuchsmorgen

Für Eltern und anderen an der Schule interessierten Personen besteht die Möglichkeit, einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Die aktuellen Daten finden Sie auf der Website.

Auf dem Schulareal stehen nur eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den Weg zur Schule zu Fuss zurückzulegen. Der Parkplatz der Gemeindeverwaltung darf nicht benutzt werden.

Aus organisatorischen Gründen und wegen eingeschränkten Platzverhältnissen sind am Besuchsmorgen keine Geschwister zugelassen (ausgenommen sind Säuglinge, welche am Körper eines Elternteils getragen werden und ruhig sind). Eine Betreuung für Kleinkinder ist in zwei Blöcken (08:20 – 09:55 Uhr und 10:20 – 11:45 Uhr) möglich. Eine Anmeldung im Voraus ist zwingend nötig. Details sind im entsprechenden Merkblatt auf der Website geregelt.

Betreuung

Kostenlose Blockzeitenbetreuung am Vormittag
Die Blockzeiten an der Volksschule gewährleisten einen ununterbrochenen Unterricht während des ganzen Vormittags durch eine kostenlose Betreuungsmöglichkeit. Kinder können von 08:20 – 09:05 Uhr und von 11:15 - 12:00 Uhr für die kostenlose Betreuung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt per Formular grundsätzlich auf den Schuljahresbeginn, kann aber im Verlauf eines Schuljahrs ergänzt oder korrigiert werden.

Kostenpflichtige Betreuung für den frühen Vormittag, die Mittagszeit und den Nachmittag

Gegen Voranmeldung und auf Kosten der Eltern werden die Kinder von Montag bis Freitag von 07:00 – 08:15 Uhr im Schulhaus betreut. Während der Mittagszeit haben die Kinder die Möglichkeit am Mittagstisch der Betreuung teilzunehmen. Für den Nachmittag bietet die Schule Betreuung in Modulen bis 18:00 Uhr an. Die Anmeldung erfolgt jeweils auf den Schuljahresbeginn, kann aber im Verlauf eines Schuljahrs ergänzt oder korrigiert werden.

Betreuung bei Schulausfällen und Stundenplanänderungen

Längerfristig geplante Schulausfälle sind auf dem Ferienplan vermerkt. An diesen Daten wird keine Betreuung angeboten.
Bei unvorhergesehenen Ausfällen an Nachmittagen besteht auf Wunsch der Eltern die Möglichkeit einer Betreuung in einer anderen Klasse.
Für Schulausfälle und bei Stundenplanänderungen gibt ein Merkblatt den Eltern Informationen zur Aufteilung und Organisation der Betreuung zwischen Eltern, Schule und schulergänzenden Angeboten. Dieses ist auf der Website zu finden. Eine Orientierung erfolgt grundsätzlich über den Quintalsplan oder eine Elterninformation, so dass die Betreuung der Kinder rechtzeitig organisiert werden kann.

C

D

Deutsch als Zweitsprache

Kinder mit einem erhöhten Bedarf an Deutschunterricht werden - integriert in den Regelklassenstundenplan - in speziellen Kleingruppen unterrichtet.

Dispensation

Kurze Urlaubsdauer
Für eine Dispensation vom Unterricht für die Dauer von bis zu drei Tagen ist die Schulleitung zuständig. Das Formular „Dispensation“ wird der Schulleitung direkt zugestellt.

Längere Urlaubsdauer
Für eine Urlaubsdauer, die länger als 3 Tage dauert, ist die Schulpflege zuständig. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu senden.

Absenzen an hohen religiösen Feiertagen sowie für Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur
Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage. Eine rechtzeitige Vorinformation ist unerlässlich. Finden Unterricht und Kurs der Heimatlichen Sprache und Kultur gleichzeitig statt, kann eine Dispensation vom Unterricht bis drei Lektionen mit eigenverantwortlichem Nachholen des Schulstoffes gewährt werden.

E

Elternrat

Die Schule verfügt über einen Elternrat. Jede Klasse stellt eine Delegierte oder einen Delegierten. Der Elternrat sorgt für regelmässige Kontakte zwischen Schule und Eltern, umfasst den Austausch von Informationen und beinhaltet die Förderung von Projekten. Ziel ist eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

Elternrechte und -pflichten

Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrpersonen ist wichtig für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Die Eltern sollen ihre Rechte wahrnehmen können (Recht auf Informationen, angemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung, Recht auf Einreichung von Gesuchen). Gleichzeitig müssen die Eltern ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen: z.B. das Kind besucht den Unterricht regelmässig und ausgeruht, für den Unterricht und besondere Anlässe wie Schulreisen/Exkursionen ist es zweckmässig bekleidet und ausgerüstet, unter geeigneten Bedingungen kann es die Hausaufgaben erledigen, usw.

Englisch

Im Kanton Zürich ist Englisch die erste Fremdsprache, welches das Kind in der Schule lernt. In der 3. und 4. Primarklasse werden pro Woche drei Lektionen Englischunterricht erteilt. In der 5. und 6. Klasse zwei Lektionen.

F

Ferien und schulfreie Tage

Der Ferienplan richtet sich nach den Richtlinien des Kantons Zürich. Er wird auf der Website veröffentlicht und Anfang Schuljahr allen Kindern abgegeben. Der Ferienplan wird mit den Kreisgemeinden koordiniert, so dass für Familien mit Kindern in der Primarschule und der Sekundarstufe grundsätzlich gleichzeitig schulfrei eingerichtet wird. Zudem sind bekannte Weiterbildungstage auf dem Ferienplan vermerkt.

Französisch

Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst wöchentlich drei Lektionen.

Fundgegenstände

Liegengebliebene Gegenstände sind im öffentlichen Teil der Schulanlage beim Bildschirm in einer Tonne zu finden. Über Wertgegenstände gibt der Hauswart Auskunft.

G

Gesundheit

Allergien-Krankheiten
Falls ein Kind unter Allergien oder Krankheiten leidet, melden die Eltern dies der Schule.

Schulärztlicher Dienst
Die Schulen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, vor Eintritt in den Kindergarten und in der 5. Klasse den Gesundheitszustand der Schulkinder überprüfen zu lassen. Dabei geht es um die Vorbeugung von Krankheiten und die rechtzeitige Erkennung von beginnenden Entwicklungsstörungen.

Auf der Kindergartenstufe findet der obligatorische Untersuch (Entwicklungsstand, Seh- und Hörfunktion, Grösse und Gewicht, Impfstatus) bei Privatärztinnen/Privatärzten statt und wird mit dem von der Schulgemeinde abgegebenen Bestätigungsblatt durch die Arztpraxis bestätigt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Für den obligatorischen Untersuch in der 5. Klasse erhalten die Eltern zu Beginn des Schuljahres, oder bei Zuzug, einen Gutschein für den Untersuch (Seh- und Hörfunktion, Grösse und Gewicht, Impfstatus und auf Wunsch der Eltern Rücken und Haltung) bei einer Privatärztin/einem Privatarzt. Die Kosten übernimmt die Schule.

Schulzahnärztliche Untersuchung
Die Eltern sind verpflichtet, bei ihren Kindern jährlich einen zahnärztlichen Untersuch vornehmen zu lassen. Für diesen kostenlosen Untersuch stellt die Schule einen Gutschein aus, der Anfang Schuljahr, oder bei Zuzug abgegeben wird.

Zahn-Prophylaxe
Die Fachfrau Zahnpflege und Gesundheitsförderung lehrt die Schülerinnen und Schüler von der Kindergartenstufe bis zur 6. Klasse bis zu drei Mal jährlich die Systematik des Zähneputzens und informiert über die Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnfleisches.

Pausenverpflegung – Znüni
Die Schulkinder nehmen den Znüni von zu Hause mit. Als Zwischenverpflegung sind Früchte, Gemüse und Brot ideal. Zuckerhaltige, fettige, stark gesalzene Lebensmittel sowie süsse und kohlesäurehaltige Getränke sind unbedingt zu vermeiden. Von Oktober bis Februar stellt die Schule Pausenäpfel zur Verfügung. In den andern Monaten findet zwischendurch für alle Kinder der Schule ein „Gesunder Znüni“ statt, organisiert durch den Elternrat mit einer Primarschulklasse.

Gewaltprophylaxe

Die Lehrpersonen pflegen und fördern im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern die Selbstständigkeit der Kinder, die Stärkung des Selbstvertrauens und weitere den Persönlichkeitsbereich fördernde Massnahmen. Die Schule achtet auf die konsequente Einhaltung und Umsetzung der Respektregeln. Im Präventionsbereich ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule besonders wichtig. Für die Konfliktlösung kann die Schule auf die Unterstützung der Schulsozialarbeit zurückgreifen. Für schwerwiegende Konfliktbearbeitung sind Hilfestellen wie Suchtprävention und Krisenkompetenz auf Abruf bereit.

Gymnasium - Prüfungsvorbereitung

Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium besuchen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, bieten wir im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung Vorbereitungsstunden für die Aufnahmeprüfung an. Der Unterricht ist in den Regelunterricht eingebettet und wird von einer Fach- oder Klassenlehrperson erteilt. Die Förderung umfasst die Vorbereitung auf die Prüfung.

H

Haus- und Schulordnung

In der Schul- und Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für die Kinder auf dem gesamten Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen und das Hauspersonal sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Beide Dokumente sind im Schulhaus und auf der Website ersichtlich.

I

Informationen

Die Elterninformationen der Schule können bei Schwierigkeiten in der deutschen Sprache mit dem Programm https://deepl.com/de/translator in die gewünschte Landessprache übersetzt werden.

Informatik

Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse werden auf Leihbasis mit einem Tablet (inklusive digitalem Stift) ausgerüstet. Die Geräte sind ausschliesslich für schulische Zwecke gedacht. Sie bleiben im Besitz der Schule.

J

Jokertage

Jokertage bieten den Eltern die Möglichkeit, ausserhalb der üblichen Absenzenregelung, schulfreie Tage zu beziehen.
Gemäss Reglement können die Jokertage pro Stufe zusammengefasst werden. Pro Stufe stehen somit folgende Anzahl Jokertage zur Verfügung:
Kindergarten 4 Tage
Unterstufe 6 Tage
Mittelstufe 6 Tage
Die Jokertage müssen mittels Formular der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Nicht benutzte Jokertage verfallen Ende der jeweiligen Schulstufe.

K

Kindergarten

Der Kindergarten ist obligatorisch und die erste Stufe der Volksschule. Die Eltern von einzuschulenden Kindern erhalten von der Schulverwaltung jeweils im Dezember das entsprechende Anmeldeformular. Grundlage für eine Einschulung bildet der Stichtag. Rückstellungen bedingen einen Entscheid der Schulpflege und müssen mittels Gesuch vor Ende April vor Schuleintritt beantragt werden.

Klassenlager

Die Lehrpersonen der Mittelstufe haben pro Klassenzug bis zu zwei Mal die Möglichkeit, ein Klassenlager durchzuführen. Die Kosten für Reise, Unterkunft und Exkursionen übernimmt die Schulgemeinde. Der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt CHF 20.--/Tag.

Kleidung

Die Kleidung der Kinder sollte zweckmässig, der Witterung angepasst und auch schmutzig werden dürfen. Während der Unterrichtszeit und in der Betreuung tragen die Kinder Hausschuhe.

Kontaktmöglichkeiten zwischen Lehrpersonen und Eltern

Der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule kommt grosse Bedeutung zu. Eltern und Lehrpersonen sollten den Kontakt bei offenen Themenbereichen suchen. Die Eltern wenden sich bei auftretenden Problemen und Fragen immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, ist die Schulleitung zuständig.

Digitaler Informationsaustausch
Informationen an einzelne Eltern oder ganze Klassen werden mittels Klapp gesendet. Klapp ist eine digitale Plattform für den Informationsaustausch. Vor dem Schulstart erhalten Sie von der Schulverwaltung alle nötigen Anmeldeinformationen zu Klapp.

Elternabend
Die Lehrpersonen führen in der Regel zwischen Schuljahresbeginn und Herbstferien einen Elternabend durch. Er ist für einen Elternteil verbindlich.

Elternmitarbeit
Die Mithilfe von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt, zum Beispiel bei Sportanlässen, Transporten oder Projektwochen.

Schulbesuch
Eltern können in Absprache mit der Lehrperson und auf Voranmeldung den Unterricht jederzeit besuchen, um ihr Kind in der täglichen Schulsituation zu erleben. Eine andere Gelegenheit bieten die mehrmals in einem Schuljahr angebotenen Besuchsmorgen.

Kurse

Freifachkurse
Die Schule bietet den Schulkindern ein umfangreiches Kursprogramm an. Die kostenpflichtigen Kurse werden zwei Mal jährlich ausgeschrieben, jeweils Ende Schuljahr für das 1. Semester des kommenden Schuljahres und Anfang Januar für das 2. Semester. Die Kurse beginnen im 1. Semester in der zweiten Schulwoche und wechseln für das 2. Semester in der Woche sechs des Kalenderjahres.

Heimatliche Sprache und Kultur
In diesen Kursen erweitern die Kinder die Fähigkeiten in ihrer Erstsprache. Das Anmeldeformular kann bei der Lehrperson angefordert, oder direkt über die Website der entsprechenden Organisation: www.hsk-kantonzuerich.ch bezogen werden.

L

Läuse

An der Schule wird bei Bedarf eine Lauskontrolle durchgeführt. Wenn die zuständige Fachperson Lausbefall feststellt, werden die betroffenen Eltern informiert und auf die notwendigen Massnahmen hingewiesen. Eltern, die bei ihren Kindern Lausbefall feststellen, werden gebeten, dies umgehend der Lehrperson zu melden und/oder sich direkt mit der Fachperson in Verbindung zu setzen. Die Adresse erfahren Sie von der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung.

M

Mediothek

Die Mediothek hat eine grosse Auswahl an Büchern, Hörbüchern, Musik-CD’s, Spielen und DVD’s für alle Altersgruppen. Die Ausleihe von Büchern ist für alle Schülerinnen und Schüler ab Kindergartenalter kostenlos.

Erwachsene zahlen für die Benutzung eine Jahresgebühr. Die Mediothek ist geöffnet Mo 15:00 – 20:00 Uhr, Di 15:00 – 17:00 Uhr, Do 15:00 – 17:00 Uhr und Sa 10:00 – 12:00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.primarschule-steinmaur.ch/mediothek

Mittagstisch

Der kostenpflichtige Mittagstisch ist in der Betreuung integriert und wird als Modul von Montag bis Freitag angeboten. Details sind unter dem Stichwort Betreuung ersichtlich.

Musikschule Zürcher Unterland

In der Musikalischen Grundausbildung sowie in der Frühförderung werden Kinder auf spielerische Weise in die Welt des Musizierens eingeführt. Die Schule bietet im Rahmen des Regelunterrichtes im zweiten Kindergarten sowie in der 1. Klasse eine Lektion musikalische Grundausbildung an.

Anmeldefristen für die musikalische Frühförderung (3-5 Jahre) und für den Flötenunterricht für beide Semester richten sich nach den Vorgaben der Musikschule.

Im Instrumentalunterricht können fast alle gängigen Musikinstrumente erlernt werden. Die Anmeldung erfolgt pro Semester. Jährlich findet im April eine Instrumentenvorstellung in der Region statt.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.mszu.ch.

N

O

P

Parkplätze

Auf dem Schulareal steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Für die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder werden Autolenkerinnen und –lenker, die ihr Fahrzeug nicht auf den eingezeichneten Parkfeldern abstellen, gemäss der Hinweistafel verzeigt.

Promotionen

Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Über die Promotion in die nächste Klasse, oder den Übertritt in die nächste Stufe, entscheiden die betreffenden Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe erfolgt stillschweigend. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen genügend begegnet werden kann, besteht die Möglichkeit einer provisorischen Promotion unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit. Ist es auf Grund der Leistung und des Entwicklungsstandes angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen.

Kann bei Schullaufbahnentscheiden keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.

Q

R

Rechtsmittel

Gegen eine Anordnung der Schulleitung können die Eltern innert 10 Tagen bei der Schulpflege einen schriftlichen Entscheid verlangen.

Gegen einen Beschluss der Schulpflege können die Eltern innert 30 Tagen schriftlich unter Beilage des angefochtenen Entscheides beim Bezirksrat, Geissackerstrass 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erheben. Ein Rekurs ist kostenpflichtig.

S

Sekundarschule - Übertritt Gymnasium

Nach der 6. Klasse erfolgt der Übertritt in die Sekundarschule in Dielsdorf. Die aktuell relvanten Schülerakten werden ohne Gegenbericht der Eltern für eine naht- und reibungslose Weiterführung von eingeleiteten Massnahmen zur Unterstützung der Schulsituation an die Oberstufe weitergegeben. Auf www.sekdielsdorf.ch sind weitere Informationen zu finden.

Für Schülerinnen und Schüler auf einem höheren Leistungs- und Lernniveau steht der Übertritt ins Gymnasium offen. Über die Übertrittsmöglichkeiten nach der Primarschule orientieren die Lehrpersonen frühzeitig.

Schneesportlager

Die Schule führt, bei genügend Anmeldungen, jedes Jahr während den Sportferien auf freiwilliger Basis ein Schneesportlager durch. Teilnehmen können alle Kinder der 5. und 6. Klasse, bei freien Plätzen auch die Schulkinder der 4. Klasse. Die Anmeldeformulare werden in der Regel Anfang November abgegeben. Eine Vorinformation und provisorische Erhebung der Teilnehmenden erfolgt nach den Sommerferien.

Schulisches Standortgespräch

Grund für ein Schulisches Standortgespräch (SSG) ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation des Kindes zu besprechen und einzuschätzen. Mit dem SSG kann eine sonderpädagogische oder sonderschulische Massnahme eingeleitet oder überprüft werden. Die Klassenlehrperson, eine Fachperson und/oder die Schulleitung laden – auch auf Antrag der Eltern – zu einem Gespräch mit allen erforderlichen Teilnehmenden ein. Die Abmachungen werden protokollarisch festgehalten.

Schulleitung

Die Schulleitung leitet und organisiert im personellen und administrativen Bereich den Schulbetrieb. Sie ist Ansprechpartner für organisatorische und schulische Anliegen.

Schulsilvester

Die Schule führt diese Tradition weiter. Die Primarschulkinder verbringen den frühen Morgen mit einem von ihnen im Voraus festgelegten Programm. Am späteren Vormittag und am Nachmittag ist schulfrei. Für die Kindergartenkinder findet ein eigenes Programm mit gleichen zeitlichen Rahmenbedingungen statt. Die Betreuung wird über den ganzen Tag angeboten.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine unabhängige Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte und steht auch Lehrpersonen, Schulleitung und Behördenmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Sie ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie und untersteht der Schweigepflicht. Ziel der Schulsozialarbeit ist eine Verbesserung der sozialen Integration der Schulkinder und die positive Mitgestaltung der Schulhauskultur.

Schulpflege

Die Schulpflege ist für alle Belange des Schulwesens von Kindergarten und Primarschule zuständig. Sie konzentriert sich auf die strategische Führung, fällt Grundsatzentscheide und erlässt Rahmenbedingungen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, deren Aufgaben den Ressorts Präsidium, Finanzen, Pädagogik, Infrastruktur und schulergänzende Angebote, zugeteilt sind.

Schulpsychologischer Beratungsdienst

Der Schulpsychologische Beratungsdienst (SPBD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle, welche den Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung für eine Abklärung erfolgt, nach Rücksprache mit den Eltern und auf Antrag der Lehrperson, durch die Schulleitung.

In der Elternsprechstunde können sich Eltern ohne Voranmeldung kostenlos und vertraulich beraten lassen.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung bietet ein umfassendes Dienstleistungsprogramm. Sie organisiert, unterstützt, informiert, begleitet und berät ihre Partner in der Schulgemeinde.

Schulweg

Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Ihnen wird empfohlen, ihre Kinder vor dem ersten Schultag mit dem Schulweg vertraut zu machen und allenfalls in den ersten Schultagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten nach einer Einführungsphase (bis spätestens Ende Kindergarten) den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen.

Die Eltern werden dringend gebeten auf das regelmässige Bringen und Abholen mit dem Auto zu verzichten. Sollten Eltern ihr Kind ausnahmsweise per Auto in die Schule bringen oder abholen müssen, sind zwingend die offiziellen Parkplätze bei der Turnhallte zu benützen. Der Umgang mit fahrzeugähnlichen Geräten ist immer mit einem besonderen Risiko verbunden und bedingt vor einem Einsatz die Sicherstellung der Kompetenz durch die Eltern.

Schwimmunterricht

Der Wassergewöhnungs- und Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts im Rahmen einer halbjährlichen Lektion (Wechsel in der Woche sechs des Kalenderjahres). Der Schwimmunterricht wird ab Primarstufe in Begleitung der Klassenlehrperson erteilt, auf Kindergartenstufe die Wassergewöhnung in Begleitung der Kindergartenlehrperson und einer weiteren Person.

Bis Ende der 3. Klasse findet der Transport ins Bad der Oberstufe in Dielsdorf mit einem Schulbus statt. Ab der 4. Klasse legen die Kinder den Weg mit dem Fahrrad und Helm zurück.

Sonderpädagogisches Angebot - Therapien

Integrierte Förderung und Deutsch als Zweitsprache
Die Schule bietet in Ergänzung zum Unterricht in den Regelklassen integrative Förderung (Unterstützung bei Teilleistungsschwächen oder besonderen Begabungen) und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache an.

Logopädie
Durch gezielte Behandlung wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten verbessert oder optimiert. Die Therapeutin oder der Therapeut beurteilt und berät Kinder mit Sprach-, Sprech-, Redeflussstörungen und Schriftspracherwerbsverzögerungen.

Psychomotorik
Kinder, die in ihrer Bewegung und Wahrnehmung sowie in der Grob- und Feinmotorik beeinträchtigt sind, erhalten eine entsprechende Förderung und gezielte Behandlung der Ursachen.

T

U

Unterrichtszeiten

Die Lektionsdauer in der Primarstufe beträgt 45 Minuten, im Kindergarten sind es ganze Stunden.

Kindergarten

Vormittag Nachmittag
08:20 - 11:50 Uhr (mit Auffangzeit) 13:45 - 15:15 Uhr

Primar- und Mittelstufe

Vormittag Nachmittag
07:30 – 08:15 Uhr 13:45 – 14:30 Uhr
08:20 – 09:05 Uhr 14:40 – 15:25 Uhr
09:10 – 09:55 Uhr 15:35 – 16:20 Uhr
10:25 – 11:10 Uhr
11:15 – 12:00 Uhr

Unterstützendes Personal im Schulbetrieb

Mit der frühen Einschulung der Kinder in den Schulunterricht werden diese mit Herausforderungen konfrontiert, die für sie aufgrund ihrer Entwicklung oder ihrem Umfeld absolut neu sind. Die Schule begegnet dieser Situation mit bedarfsgerechter Unterstützung der Klassenlehrpersonen in Unterricht und Betreuung mit zusätzlichem Assistenzpersonal wie Klassenassistenzen, Pädagogische Mitarbeitende, Praktikantinnen/Praktikanten, Zivildienst-leistenden oder Personen im dritten Lebensabschnitt. Sie übernehmen keine alleinige Verantwortung und sind in ihrer Mitarbeit immer durch die Lehrperson unterstützt.

V

Verkehrsunterricht und Kriminalprävention

Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten steht vor allem der Schulweg. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Unterricht schwerpunktmässig auf das Bewegen im Verkehrsraum mit fahrzeugähnlichen Geräten aus. Zu Beginn der 4. Klasse findet zur Vorbereitung auf den Schulweg zum Schwimmen eine Einführung ins Velofahren statt. In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit einer Prüfung mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.

In der 4. Klasse findet im Zusammenhang mit den neuen Medien eine Präventions-stunde statt. In der 5. Klasse wird dies über einen Workshop für die Kinder mit anschliessendem Elternabend zur Vermeidung von Missbräuchen vertieft. In der 6. Klasse findet eine Schüler- und Elternorientierung zu den Gefahren des Chats statt.

Versicherung

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Kranken- und Unfallversicherung der Eltern versichert. Die Schulgemeinden haben deshalb keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind die Kinder über die Versicherung der Eltern haftpflichtrechtlich abgedeckt.

W

Wegzug aus Steinmaur

Die Eltern melden einen Wegzug aus der Gemeinde sofort nach Bekanntwerden direkt bei der Schulverwaltung. Sie stellt der neuen Wohnortgemeinde die Schülerüberweisung zu.

X

Y

Z

Zeugnisse

Zweimal pro Schuljahr, jeweils Ende Januar und vor den Sommerferien, werden Zeugnisse ausgestellt. Das Dokument besteht aus einzelnen Zeugnisblättern, die in der Zeugnismappe gesammelt werden. In der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Semester ein Elterngespräch.

In jedem Kindergartenjahr wird mindestens ein Gespräch über die Entwicklung und den Lernstand des Kindes geführt. Auf Wunsch der Eltern und/oder der verantwortlichen Lehrperson wird ein zweites Gespräch durchgeführt. Der Zeitpunkt der Gespräche ist nicht fixiert.

Zuzug nach Steinmaur

Nach der Anmeldung der Eltern bei der Gemeinde melden sie die Kinder umgehend bei der Schulverwaltung, Telefon 044 847 32 00 an.