Anpassung Benützungsreglement Schulanlage per 01.01.2023
Dieses Dokument wurde am 14. Dezember 2022 veröffentlicht.Die Schulpflege an Ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2022 das Benützungsreglement der Schulanlage angepasst:
Die Benutzung der Schulanlage ausserhalb der Schulzeit und in den Ferien ist wie folgt einzuschränken. Das Benutzungsreglement wird daher folgendermassen angepasst werden:
Abs. 7.1.3
…
– 2. Woche Sportferien (bisher Sportferien)
Abs. 8.3
Abs. 8.3.1 wird gestrichen
Abs 8.3.2 Titel wird gestrichen
…
– 2. Woche Sportferien (bisher Sportferien)
Die Inkraftsetzung des neuen Gebührentarifs erfolgt, vorbehältlich Eintritt der Rechtskraft, per 1. Januar 2023.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich und unter Beilage einer Kopie des angefochtenen Entscheides an den Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Ein Rekurs ist kostenpflichtig.