Liegenschaftennutzung

Die Schule Steinmaur bietet die Möglichkeit, die Turnhalle auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die Turnhalle steht ausschliesslich für Sportanlässe zur Verfügung. Anderweitige Anlässe sind nicht möglich. Die Turnhalle kann für einmalige Veranstaltungen ganztags oder fürs ganze Wochenende (Samstag und Sonntag), mehrmalige Kurse, Semester- oder Jahreslektionen gebucht werden. Es stehen 1/3, 2/3 oder die gesamte Halle zur Verfügung. Für einmalige Anlässe an Samstagen und/oder Sonntagen steht nur die gesamte Halle zur Verfügung. Die gleichzeitige Durchführung von verschiedenen publikums-intensiven Veranstaltungen in den Anlagebereichen ist nicht möglich.

Bewilligungsverfahren unregelmässige Benützung:
Gesuche um Benützung der Schulanlage sind frühzeitig, jedoch mindestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Anlass, schriftlich mit Formular „Veranstaltungsgesuch“ oder über die Homepage der Gemeinde Steinmaur, an die Gemeindeverwaltung einzureichen.

Bewilligungsverfahren regelmässige Benützung:
Gesuche um ganzjährige Belegung sind jeweils spätestens am 30. April schriftlich mit Formular „Veranstaltungsgesuch“ oder über die Homepage der Gemeinde Steinmaur, an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bewilligungsinstanz bewilligt solche Gesuche für das folgende Schuljahr. Sie kann die Bewilligung auch kürzer befristen.

Weitere Informationen finden Sie im Benützungsreglement Schulanlage (siehe Quicklinks).

Parkplätze

Bitte parkieren Sie ausschliesslich auf den markierten Parkfeldern.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die ihre Autos nicht auf diesen Feldern abstellen, werden verzeigt (siehe entsprechende Hinweistafel bei der Einfahrt). Zudem ist es nicht gestattet, das Auto während Schulbesuchen und Anlässen der Schule auf dem Parkplatz der Gemeindeverwaltung abzustellen.

Wir bitten Sie, diese Regelung zu befolgen. Auch zur Sicherheit der Kinder.