Anpassung Gebührentarif Primarschule Steinmaur per 01.01.2023
Dieses Dokument wurde am 14. Dezember 2022 veröffentlicht.Gestützt auf die Gebührenverordnung Art. 5 der Gemeinde Steinmaur hat die Schulpflege an Ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2022 den kommunalen Gebührentarif angepasst:
Art. 5 Schulanlage
Abs. 1 Turnhalle
Belegung für 1 Tag 600 CHF (bisher 400 CHF)
Belegung für das ganze Wochenende 800 CHF (bisher 600 CHF)
Abs. 2 Saal
Wochentage 700 CHF (bisher 400 CHF)
Wochenende (Samstag und Sonntag) 900 CHF (bisher 600 CHF)
Abs. 3 Küche
Unabhängig der Dauer und Art der Veranstaltung 500 CHF (bisher 400 CHF
Zudem neu:
Für die Lagerung von Lebensmittel ohne diese zu Verarbeiten (kochen) kann die Küche kostenlos genutzt werden.
Defektes oder verlorenes Geschirr und Besteck wird gemäss spezieller Preisliste nach Auf-wand verrechnet.
Neu:
Abs. 4 Zuschläge
Gemäss Art. 27 der Gebührenverordnung werden folgende Zuschläge auf die Gebühren er-hoben:
– Für auswärtige, nicht kommerzielle Benutzer: +50%
– Für auswärtige, kommerzielle Benutzer: +100%
Die Inkraftsetzung des neuen Gebührentarifs erfolgt, vorbehältlich Eintritt der Rechtskraft, per 1. Januar 2023.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich und unter Beilage einer Kopie des angefochtenen Entscheides an den Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Ein Rekurs ist kostenpflichtig.