Anpassung Reglement Jokertage der Kreisgemeinden
Dieses Dokument wurde am 25. Mai 2023 veröffentlicht.Ausgangslage
Auf Antrag der Primarschule Dielsdorf haben die Kreisgemeinden an der Sitzung vom 21.03.2023 beschlossen das gemeinsame Reglement Jokertage gemäss Vorschlag (Kumulierung über die Stufen) anzupassen.
Ausgangslage und Erwägungen können dem Protokoll der Kreisgemeindensitzung entnommen werden.
Eine zeitgemässe Anpassung des Jokertag-Reglementes (Kumulierung über die Stufen) soll die sinnvolle Flexibilität gewähren.
Die Buchführung über die Jokertage soll in Steinmaur weiterhin von der Schulverwaltung über icampus erfolgen. Folgender Satz wird deshalb aus dem Vorschlag der Kreisgemeinden entfernt: Die Buchführung über die Jokertage liegt im Aufgabenbereich der Klassenlehrkraft.
Die Änderung soll per 01.08.2023 in Kraft treten. Anhang 11.1 zum Reglement behält seine Gültigkeit.
Die Formulare „Bezug Jokertage“ und „Gesuch Dispensation“ müssen der neuen Regelung angepasst werden.
DIE PRIMARSCHULPFLEGE BESCHLIESST: |
- Die Schulpflege stimmt den Änderungen des Reglements Jokertage gemäss Vorschlag der Kreisgemeindesitzung vom 21.03.2023 zu.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich und unter Beilage einer Kopie des angefochtenen Entscheides an den Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Ein Rekurs ist kostenpflichtig.