Verlängerung Mietvertrag Container / Provisorium

Dieses Dokument wurde am 25. Mai 2023 veröffentlicht.

Ausgangslage

Der Aktuelle Mietvertrag mit Condecta für das Provisorium läuft am 23.07.2023 aus. Auf Grund der massiv gestiegenen Nachfrage nach Raummodulen «Containern» (Asylunterkünfte, Schulräume, etc.) und Schwierigkeiten in den Lieferketten, haben sich die Preise am Markt deutlich erhöht. Die Marktpreise für die Miete von Raummodulen liegen aktuell im Bereich von CHF 600 – CHF 1’000 pro Modul und Monat.

Gemäss aktuellem Mietvertrag mit Condecta belaufen sich die Mietkosten für das Provisorium auf CHF 6’022 monatlich exkl. Mwst (CHF 6’486 inkl. Mwst.). Zudem kann der Mietvertrag einseitig mit einer Frist von zwei Wochen aufgelöst werden.

Neu würde die Miete monatlich CHF 9’073 exkl. Mwst (CHF 9’772 inkl. Mwst) betragen. Zudem wäre der Mietpreis fixiert für weitere 36 Monate. Dies gemäss Schreiben (E-Mail) von Condecta vom 11.04.2023.

Der Schulraum im Provisorium wird nach aktueller Planung benötigt. Für das Schuljahr 2023/24 wird darin eine Unterstufenklasse unterrichtet, zudem sind zwei Gruppenräume für diverse Unterrichtsarten verfügbar. Ab dem Schuljahr 2024/25 sind die beiden Gruppenräume in ein Klassenzimmer für eine weitere Klasse vorzubereiten.

 

DIE PRIMARSCHULPFLEGE BESCHLIESST:
 
  1. Der Mietvertrag mit Condecta wird um 36 Monate verlängert. Die zusätzlichen Kosten sind als gebunden zu klassieren, da kein Entscheidungsspielraum bleibt und die Schule verpflichtet ist, den notwendigen Schulraum zu Verfügung zu stellen.

Örtlich:     keine Alternative – Schulraum muss im Schulareal sein

Zeitlich:    Keine Aufschiebung möglich – eine negative Antwort würde die Aufhebung des Mietvertrages zur Folge haben. Die Schule müsste am Markt ein neues Provisorium beschaffen und wäre zum Start des Schuljahres nicht bereit.

Sachlich:  Der Bedarf an Schulraum ist ausgewiesen.

 

  1. Die Mehrkosten für die Miete sind ebenfalls dem Konto 2170.3160.00 zu belasten.
  2. Mitteilung
  • Condecta
  • Gemeinderat
  • RPK

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich und unter Beilage einer Kopie des angefochtenen Entscheides an den Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Ein Rekurs ist kostenpflichtig.

 

 

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