Gemeindeversammlung

In Anwendung von § 18 Gemeindegesetz liegen die Akten und Anträge während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung vier Wochen vor der Versammlung zur Einsicht auf.

In Anwendung von § 19 Gemeindegesetz, ist der beleuchtende Bericht spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Homepage einsehbar. Auf Verlagen wird dieser von der Politischen Gemeinde kostenlost zugestellt.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die das allgemeine Interesse der Gemeinde betrifft, sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung der Primarschulpflege oder dem Gemeinderat schriftlich einzureichen.